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4. Feb. |
Für die durch Hagelschlag Geschädigten 1857 (in den Kreisen Hünfeld und Hersfeld) sind Spenden eingegangen:Von der Gemeinde Rückingen: 3 fl, 40 kr.von der Gemeinde Langendiebach: 6 fl. 27 kr.desgleichen für Neukirchen und Oberaula:von Rückingen 3 fl, 40 kr., von Langendiebach 5 fl., 4 kr. |
Wochenblatt für die Provinz Hanau |
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25. Mär. |
Rückingen. Zwangsverkauf des Grundstücks von Karl Hollenbach: im Erlesfeld, auf die Äpfelallee |
Wochenblatt für die Provinz Hanau |
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25. Mär. |
Die Behörde ersucht, den Militärpflichtigen Götz Stern aus Langendiebach zu verhaften und einer bereits verhängten Gefängnisstrafe von sechs Monaten zuzuführen. Er ist den Aufforderungen zur Musterung nicht gefolgt. Dies wird als Austreten gewertet. |
Wochenblatt für die Provinz Hanau |
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29. Apr. |
Die Fruchtmakelgestattung für Ravolzhausen und Langendiebach wurde von Jakob Klein auf Johannes Klein (beide Ravolzhausen) übertragen. |
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3. Jun. |
Metzger Herz Schwarzschild, Rückingen, ledig, hat um Entlassung aus dem Kurhessischen Staatenverband zwecks Auswanderung nach Amerika nachgesucht. |
Wochenblatt für die Provinz Hanau |
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24. Jun. |
"Karl Ludwig Reifschneider in Rückingen ist als Bürgermeister auf Lebenszeit bestellt und eidlich verpflichtet worden." |
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22. Jul. |
In der Synagogengemeinde Langendiebach ist die Stelle eines Religionslehrers, der gleichzeitig die Vorsängerfunktion hat, mit einem Jahrsgehalt von 100 Talern nebst 8 Gulden Vergütung für Gemeindeschreibereien und Rechnungsstellung erledigt. Bewerber werden aufgefordert, ihre Gesuche binnen vier Wochen einzureichen. |
Wochenblatt für die Provinz Hanau |
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29. Jul. |
"Heinrich Herzog von Langendiebach wird behufs Strafvollziehung Steckbrieflich verfolgt." (Justizamt Langenselbold) |
Wochenblatt für die Provinz Hanau |
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18. Aug. |
Rückingen. Auf Antrag eines Pfandgläubigers steht zum Zwangsverkauf die Immobilie des Adam Ludwig (Johannes Sohn):Wohnhaus, Stallung und Hofraum im Dorf, Garten beim Haus, 1 Nachbarrecht. |
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9. Sep. |
Salomon Schwarzschild von Rückingen ist (in Hanau) angeklagt, dem Heinrich Bach 4r von Niederrodenbach 3 Lose der Frankfurter Stadtlotterie verkauft zu haben. Da der Angeklagte flüchtig ist, wird mitgeteilt, dass er bei Nichterscheinen zum Prozess schuldig gesprochen wird. Es ist ein Verteidiger bestimmt, über den alles abgewickelt wird. |
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9. Sep. |
Die Reparatur des Kirchendaches der Langendiebacher Kirche soll in Akkord gegeben werden. Nähere Auskunft erteilt das Presbyterium. (Anm. in Akkord geben = in einen (Lohn-)Auftrag vergeben) |
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21. Okt. |
Lorenz Heinrich Sußmann, Sohn von Johs. Sußmann aus Rückingen hat um Entlassung aus dem Kurhessischen Staatenverband zwecks Auswanderung nach Amerika nachgesucht. |
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4. Nov. |
Zigarrenmacher Balthasar Heß aus Rückingen, beabsichtigt nach Stuttgart zu ziehen und beantragt deswegen Entlassung aus dem Kurhessischen Staatenverband. |
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4. Nov. |
Rückingen. Zwangsverkauf der Immobilie von Johannes Ludwig (Peters Sohn):Hofreithe mit Wohnhaus, Scheuer und Stallungen im Dorf. Garten am Haus, 1 Nachbarrecht.Äcker: Am Eukelroth, Auf der Gende, Hinter der Ziegelhütte.Wiesen: In den KinzigmorgenIm Erlesfeld, bei den Obererlen Auf der Hörr, aufs lange Wasser Beim Kreuzweiher, auf dem Hörrweg. |
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16. Nov. |
Rückingen. Zwangsverkauf auf Antrag einer Pfandgläubigerin. Immobilie der Ehefrau des Justus Rohleder, Eleonore geb. Seelig:Hofreithe mit Haus, Scheuer, Stallungen im Dorf, Garten hinter dem Haus, 1 Nachbarrecht.Äcker am Diebacher Weg, im Seegarten, im Erlesfeld, auf der Judenweide, auf de Hörr, überm langen Wasser, in den Haun. |
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16. Dez. |
Rückingen. Zwangsverkauf der Immobilie des Ludwig Kaufmann, Johs. Sohn:"Grabland" hinter der Ziegelhütte am Hanauer Weg mit darauf erbautem Wohnhaus, Brandversicherungs-Nr. 125 |
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16. Dez. |
Hanau. Urteil. Salomon Schwarzschild von Rückingen stand nach § 55 Strafprozeßgesetz vom 31. Oktober 1848 vor Gericht, weil er dem Mitangeklagten Bach aus Niederrodenbach drei Lose der Frankfurter Stadtlotterie verkauft hatte. Er wurde schuldig erkannt: Begründung: "sowohl Spieler in Lotterie als auch Verkaufen von Losen zu derselben verboten" (7. Februar 1850) und solche Verbote nach der Verordnung vom 27. August 1770 zu bestrafen sind.(s. auch 9. September) |
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