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Hanauer Anzeiger vom 5. August 1910

Der Landwirt G. Roß und seine Ehefrau weigerten sich nach dem Tod ihrer Tochter, das bei Ihnen lebende Enkelkind an den Vater herauszugeben. Bis zu ihrem Tod hatte die Mutter des 1½ -jährigen Kindes bei ihren Eltern gewohnt, während ihr Ehemann bei seinen Eltern in Glauburg wohnte. Die Schwiegereltern wollten zwar, dass er bei ihnen wohnt, sie vertrugen sich aber nicht mit ihm. Deshalb ging er zurück zu seinen Eltern. Nach der Verweigerung schaltete der Vater die Polizei ein, diese fand Tor und Tür verrammelt. Schließlich kam es noch zur Gewalt des Schwiegervaters gegen die Polizei. In der Ringstraße und Umgebung entstand ein Menschenauflauf. Die meisten ergriffen für den Vater Partei. Der Vorfall wird ein gerichtliches Nachspiel haben.


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